Richtlinien für Anzeigen
Was in eine Anzeige gehört, was nicht — und wann wir eine sperren. Kurz, weil du sie lesen sollst.
Das geht nicht durch
Diese Punkte blockieren das Veröffentlichen. Kein Ermessen, keine Ausnahme.
- Mindestlohn wird nicht unterschritten
- Anzeigen unter 13,90 € pro Stunde lassen sich nicht veröffentlichen. Bei einer Spanne zählt der untere Wert — das ist der Betrag, den jemand tatsächlich bekommen kann.
- Jede Anzeige nennt eine Vergütung
- Stundenlohn, Monatsbetrag oder ausdrücklich „nach Absprache". Eine Anzeige ohne jede Angabe kostet Bewerber Zeit und uns Vertrauen.
- Jede Anzeige hat einen Standort
- Genau einen, mit Adresse. Daran hängen die Umkreissuche und die Stadtseite — ohne ihn findet dich niemand „in der Nähe".
- Keine Kontaktdaten im Freitext
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen in Beschreibung oder Stichworten werden abgewiesen. Für den Kontakt gibt es eigene Felder; Bewerbungen laufen über die Plattform.
Dabei warnen wir dich
Veröffentlichen kannst du trotzdem. Wir sagen dir nur, worauf du dich einlässt.
- Geschlechtsneutral formulieren
- Wir prüfen automatisch auf Formulierungen, die nach dem AGG angreifbar sind — „Kellnerin", „junges Team", „Muttersprachler". Du bekommst einen Hinweis, veröffentlichen kannst du trotzdem. Das Risiko trägst am Ende du: Ein Verstoß gegen § 11 AGG erzeugt Entschädigungsansprüche abgelehnter Bewerber.
- Auf die Minijob-Grenze achten
- Liegt der Verdienst bei den angegebenen Stunden über 603,00 € im Monat, warnen wir. Ausnahmen sind zulässig — prüf es nur lieber einmal nach.
Dafür sperren wir
Das prüft kein Algorithmus, sondern ein Mensch — meist, weil jemand die Anzeige gemeldet hat.
- Anzeigen für Stellen, die es nicht gibt — um Daten zu sammeln oder eine Kartei aufzubauen.
- Gebühren, Kautionen oder Schulungskosten von Bewerbern.
- Beschäftigung ohne Anmeldung bei der Minijob-Zentrale („bar auf die Hand").
- Werbung, Vertriebsangebote oder Umsatzbeteiligung statt eines Lohns.
- Anzeigen im Namen eines Betriebs, für den du nicht sprechen darfst.
- Ausweiskopien, IBAN oder Steuer-ID als Teil der Bewerbung.
Was eine gute Anzeige ausmacht
Keine Regel, nur Erfahrung: Diese Anzeigen bekommen mehr Zuschriften.
- Sag, was zu tun ist. „Gläser spülen, Tische abräumen, Freitag und Samstag ab 18 Uhr" schlägt jede Floskel.
- Nenn den Stadtteil. „Rüttenscheid" sagt mehr als „Essen" — und genau danach wird gesucht.
- Sei ehrlich bei den Stunden. Wer zehn Stunden verspricht und zwanzig braucht, verliert die Aushilfe nach zwei Wochen.
- Nutz die Stichworte. Höchstens 8 Stück à 24 Zeichen, für alles, was in keine Auswahl passt.
Wenn wir eingreifen
Wir sperren nicht auf Zuruf. Eine Meldung allein ist kein Beweis. Die Anzeige bleibt online, bis ein Mensch sie angesehen hat.
Jede Sperre hat eine Begründung. Sie steht an deiner Anzeige. Wenn du behebst, was beanstandet wurde, heben wir die Sperre auf.
Bei wiederholten Verstößen sperren wir den ganzen Betrieb. Dann sind alle Anzeigen und dein Profil nicht mehr öffentlich sichtbar.
Anzeigen laufen ohnehin nach 14 Tagen ab und lassen sich verlängern. Das ist keine Strafe, sondern hält die Liste sauber: Nichts frustriert Bewerber mehr als eine Stelle, die längst besetzt ist.
Etwas gefunden, das hier nicht hingehört?
Unter jeder Anzeige steht „Diese Anzeige melden". Das geht ohne Konto und dauert zehn Sekunden. Wenn du unsicher bist, ob eine Anzeige seriös ist, hilft dir Sicher bewerben.
